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Für Designer, Entwickler, Berater & Co.
Freelancer haben spezifische Anforderungen — besonders bei internationalen Kunden, der Kleinunternehmerregelung und digitalen Produkten. Wir kennen jeden davon.
✓ Reverse Charge (§ 13b UStG) — korrekt bei EU-B2B-Dienstleistungen
✓ Drittland-Rechnungen (USA, UK, CH) — keine USt, aber korrekter Hinweis
✓ Kleinunternehmerregelung — Vorteile, Grenzen, Wechsel richtig geplant
✓ Abschreibung Hardware, Software, Lizenzen und Technikausstattung
✓ Home-Office: anteilige Raumkosten als Betriebsausgaben
✓ Reisekosten, Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen korrekt verbucht
✓ SaaS-Abonnements, Cloud-Dienste als Betriebsausgaben
✓ Vorsteuerabzug optimiert — kein Euro verschenkt
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